
Immer auf dem Laufenden
Gerade wenn es um Rechtsgebiete wie das Arbeitsrecht geht, heisst es für Anwälte immer auf dem Laufenden bleiben. Im speziellen mit großflächigen Sonderfällen, wie der Covid Situation im Moment, verändern sich manche Punkte richtig schnell. Andere Prozesse sind langwieriger. Diesen Monat wollen wir auf ein paar dieser eingehen.
Das Kinderkrankengeld wurde bis zum 31.12.2021 verlängert
Da durch die Schließung vieler Einrichtung wie z.B. Schulen die Eltern zusätzlich belastet wurden, wurde hier entsprechend gegengesteuert. Zusätzlich zur Entschädigung des Nettoverdienstausfalls gab es hier aber auch einen Anspruch auf das Kinderkrankengeld. Dieser besteht sogar wenn das Elternteil im Homeoffice arbeitet. Dieser Anspruch kann nun noch bis Ende des Jahres erhoben werden.
Die Homeofficepauschale
Auch wenn das Homeoffice in vielen Fällen eine Erleichterung ist, entstehen zusätzliche Kosten. Dazu gehört alleine der erhöhte Stromverbrauch. Für die Jahre 2020 und 2021 ist eine Pauschale daher eingeräumt worden. Diese beträgt 5 Euro pro Tag (maximal 120 Tage im Jahr). Diese können bei der privaten Steuererklärung mit berücksichtigt werden und zählen zu den Werbungskosten.
Das Renteneintrittsalter wurde angehoben
Leider auch eine relativ negative Meldung: Denn die Altersgrenze ist, wie geplant, um einen zusätzlichen Monat erhöht worden. Bis 2029 soll somit die Grenze auf 67 Jahre erhöht werden.
Erleichterung bei Weiterbildungen
Um wieder auf etwas Positives zurück zu kommen, gab es immerhin ein paar Änderungen und Erleichterungen, wenn es sich um das Thema Weiterbildungen geht.
- Arbeitgeber können im Moment sehr einfach Förderleistungen bei der Agentur für Arbeit beantragen. Da sich Technologien immer schneller entwickeln, müssen Mitarbeiter dementsprechend häufig berufliche Weiterbildungen absolvieren. Über das Arbeit-von-Morgen-Gesetzt ist eine schnelle Bewilligung zur Förderung auch nun wahrscheinlicher.
- Selbst wenn man eine Weiterbildung in der Kurzarbeit angefangen hat, können nun bis zu 50% der Kosten erstattet werden. Dazu muss eine solche Maßnahme aber auch mindestens 120 Arbeitsstunden in Anspruch nehmen.
Sie sehen also: Es tut sich Einiges. Unsere Kanzlei aus Potsdam ist für Sie rund um das Arbeitsrecht gerne da!